Tierarztpraxis Susanne Theel

Das sollten Sie wissen:

 


Änderungen im Schleswig- Holsteinischem Hundegesetz (Auszug):


- alle Hunde am einem Alter von 3 Monaten benötigen zur Identifizierung    einen Mikrochip

- die Hunde müssen außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstückes ein  Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung  tragen, die mit einer Kennzeichnung versehen ist, durch die der  Hundehalter bzw. die Hundehalterin ermittelt werden kann

  

- der Hundehalter bzw. die Hundehalterin soll eine  Haftpflichtversicherung abschließen

 

wer es genau nachlesen möchte:

 

 

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HuG+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true&aiz=true

 

 

Neue Notdienstregelung:

- die Notdienstzeit gibt von 18.00 Uhr bis zum Folgetag 08.00 Uhr

- von Freitag 18.00 bis 08.00 des jeweils folgenden Montags

- von 00.00 bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags


Die Notdienstgebühr beträgt pro Tierhalter 59,50 €, 

dazu kommen die Behandlungskosten, die mind. im 2- fachen Satz der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abgerechnet werden müssen

und bis zum 4- fachen Satz der GOT abgerechnet werden dürfen!


Wichtig: reguläre Praxis-Sprechstunden in der Notdienstzeit fallen nicht unter die Notdienstregelung.


 

 https://www.bundestieraerztekammer.de/